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Satzung der Gemeinde Moorrege über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Moorrege

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den z. Zt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.06.2024 folgende Satzung erlassen:
 

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