1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist
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Bekanntmachung Erlass 1. Nachtrag Hauptsatzung
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über den Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170, 249) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.06.2023 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Heist erlassen:
- Die Hauptsatzung entnehmen Sie bitte der folgenden Anlage.