1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2024
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Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: